Gillard
P.D.B.
IAME
Unipro
Blanken Tuning

dp-Racing-Team

Flugplatzweg 6
D - 14913 Niedergörsdorf

Fon +49 ( 0 ) 3372 / 44 24 26
Fax +49 ( 0 ) 3372 / 44 24 27

AGB - KONTAKT - IMPRESSUM

Test-Anfrage

Möchten Sie unser Material und unser Team testen ? Kein Problem, füllen Sie einfach das Formular aus und wir melden uns umgehend bei Ihnen zu einer Terminabsprache für Ihre individuelle Probefahrt.

Weitere Informationen hier.

Schnäppchen Markt

Hier finden Sie unser aktuelles Gebraucht-Angebot an gepflegten Chassis, Motoren, Sonder- und auch Restposten. Ein regelmäßiges Stöbern lohnt sich, unser Bestand wechselt fast täglich.

Zu unseren Angeboten hier.

Termine 2010

Die vorläufige Termin-Planung des dp-Racing-Teams :

CIK/FIA - KF2 und KF3
European Championship
28.04. - 02.05. Wackersdorf ( D )
07.07. - 11.07. Genk ( B )
CIK/FIA - U18
World Championship
23.07. - 25.07. Wackersdorf ( D )
27.08. - 29.08. Alcaniz ( E )
01.10. - 03.10. Val'd Argenton ( F )
DKM, DCKM und DJKM
16.04. - 18.04. Wackersdorf
14.05. - 16.05. Kerpen
28.05. - 30.05. Oschersleben
16.07. - 18.07. Ampfing
20.08. - 22.08. Hahn
ADAC Kart Masters
07.05. - 09.05. Oschersleben
04.06. - 06.06. Hahn
30.07. - 01.08. Kerpen
10.09. - 12.09. Wackersdorf
08.10. - 10.10. Ampfing
ADAC Regional - NAKC
26.03. - 28.03. Embsen
23.04. - 25.04. Oschersleben
25.06. - 27.06. Templin
06.08. - 08.08. Faßberg
28.08. - 29.08. Gesthacht
18.09. - 19.09. Embsen
01.10. - 03.10. Templin - BEL
Winterpokale
19.02. - 21.02. Lonato
27.02. - 28.02. Kerpen
12.03. - 14.03. Oschersleben
Team - Test
12.02. - 16.02. Lignano - Italien
06.03. - 07.03. Jüterbog
08.04. - 11.04. Wackersdorf
21.05. - 23.05. Genk - Belgien
02.07. - 04.07. Genk - Belgien
17.09. - 19.09. Ampfing
26.11. - 28.11. Lignano - Italien
10.12. - 12.12. Lignano - Italien
28.12. - 30.12. Lignano - Italien
Yannik Witte

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unseren Lieferungen und Leistungen sind die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde gelegt und können ohne unsere schriftliche Bestätigung nicht geändert werden. Unsere Angebote sind in allen Teilen freibleibend.

§ 1. Lieferung

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers bzw. Auftraggebers. Die Art der Versendung bleibt uns vorbehalten, es sei denn, die Versandart ist im Vorfeld ausdrücklich vereinbart worden. Jegliche Haftung für Transportunternehmen, gleichgültig ob sie von uns beauftragt wurden oder nicht, ist ausgeschlossen. Bei verspäteter oder unterbliebener Lieferung besteht kein Anspruch auf Schadensersatz es sei denn, wenn uns mindestens grobe Fahrlässigkeit nachweisbar ist. Schadensersatz kann nur bis zur Höhe des Lieferwertes gewährt werden. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn wir nach vierwöchiger Verspätung und einer angemessenen Nachfrist nicht liefern können. Von uns nicht zu vertretende Streiks, Aussperrungen, behördliche Verfügungen, Lieferfristüberschreitung von Vorlieferanten sowie sämtliche Fälle höherer Gewalt befreien uns für ihre Dauer von der Lieferverpflichtung. Wird uns in einem solchen Fall die Lieferung unmöglich und ist dieses Leistungshindernis nicht durch zumutbare Aufwendungen zu überwinden, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß Ersatz eines etwaigen Schadens verlangt werden kann.

§ 2. Preise

Soweit keine besondere Vereinbarung besteht, verstehen sich die Preise ab unserem Firmensitz ohne Transport und Verpackung. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, wird die Montage gesondert berechnet. Alle unsere Preise verstehen sich ausschließlich Zölle oder anderer öffentlicher Abgaben. Soll die Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsschluß erfolgen, sind wir berechtigt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, zum Ausgleich eingetretener Steigerungen der Material- und Rohstoffpreise, der Löhne und Gehälter sowie der Herstellungs- und Transportkosten der Lieferanten, die vom Tag der Lieferung an gültigen Preise zu berechnen.

§ 3. Zahlung

Soweit nicht anderslautend vereinbart, liefern wir grundsätzlich nur gegen Vorkasse oder per Nachnahme. Bei persönlicher Warenübergabe ist die Zahlung vor der Übergabe fällig.

§ 4. Aufrechnung

Der Käufer bzw. Auftraggeber ist nur dann zur Aufrechnung mit einer Gegenforderung berechtigt, wenn wir diese von uns ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 5. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer beglichen sind, insbesondere auch ein eventueller Kontokorrentsaldo ausgeglichen ist, bei Entgegennahme von Wechseln oder Schecks bis zu deren Einlösung. Der Käufer ist verpflichtet die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Bei Verletzung dieser Pflicht sowie bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe zu verlangen. ist der Besteller selbst Wiederverkäufer, so ist er zur Veräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Zur Sicherung unserer Ansprüche tritt der Käufer schon jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer zustehenden Ansprüche mit allen Nebenrechte an uns ab. Auf unseren Wunsch hat der Käufer, sobald er im Verzug ist, die Abtretung seinen Schuldnern bekanntzugeben und uns die erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der Eigentumsvorbehaltsware oder der uns gegebenen Sicherungen die Höhe unserer Forderungen um mehr als 25%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe bzw. Rückübertragung verpflichtet. Wird die gelieferte Sache mit einer anderen beweglichen Sache derart verbunden, daß sie Bestandteil einer einheitlichen Sache wird, so überträgt uns der Käufer schon jetzt das quotenmäßige Miteigentum an der neuen Sache. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen und hat uns Pfändungen, die auf Bestreben Dritter erfolgt sind, unverzüglich anzuzeigen.

§ 6. Gewährleistung

Mängelrügen wegen offensichtlicher Mängel können nur innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich beim Verkäufer geltend gemacht werden. Ein Mangel oder Transport-Schaden muß sofort nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden. Verdeckte Mängel müssen binnen drei Tagen nach ihrer Entdeckung angezeigt werden. Es besteht grundsätzlich nur ein Anspruch auf Nachbesserung innerhalb angemessener Frist, nicht aber auf Wandlung, Minderung, Ersatzleistung oder Schadensersatz. Steht nach Ablauf einer Nachfrist fest, daß die Nachbesserung fehlgeschlagen oder eine Ersatzlieferung nicht möglich ist, kann der Vertragspartner nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages oder angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen. Weitergehende Ansprüche, auch solche auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Von jeder Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die auf Beschädigung, unsachgemäße Bedienung oder Verwendung, fehlerhafte Montage oder nicht ordnungsgemäßen Betrieb durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, Überbeanspruchung oder ungeeignete Betriebsmittel zurückzuführen sind.

§ 7. Reparatur und Montage

Die Anlieferung des Vertragsgegenstandes in die Werkstatt oder die Anforderung eines Mechanikers gelten als Auftragserteilung zur Feststellung der notwendigen Maßnahmen zur Durchführung von Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten oder einer Service-Leistung. Erforderliche Probeläufe erfolgen auf Risiko des Auftraggebers, Kostenvoranschläge werden entsprechend dem hierfür erforderlichen Aufwand mit dem üblichen Stundensatz des Mitarbeiters berechnet. Schriftliche Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn der Auftragnehmer schriftlich die Gewähr für die Verbindlichkeit übernommen hat. Stellt sich beim Ausführen der Arbeiten heraus, daß ein verbindlicher Kostenvoranschlag um mehr als 25% überschritten wird, ist davon der Auftraggeber zu verständigen, dessen Einverständnis als gegeben gilt, wenn er einer Erweiterung der Arbeiten nicht binnen drei Tagen schriftlich widerspricht. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten auf kosten einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile sowie einen entsprechenden Gewinnanteil zu bezahlen.

§ 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Zahlungen ist Niedergörsdorf. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Vollkaufleuten, vollkaufmännischen Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie bei allen an uns gerichteten Rechtsstreitigkeiten ist das für den Sitz unserer Firma zuständige Gericht.

§ 9. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Geltung im übrigen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dieser angepasste Ersatzbestimmung. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.